Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gunnar Beushausen:
Am Alten Landhaus 1, 21407 Deutsch Evern
Gültig ab: 28.10.2011
I. Allgemeine Rahmenbedingungen für alle Leistungen
(Adressenlieferungen, Adressenvermittlung, Adressenkorrektur und -dublettenprüfung, sonstige Auf-tragsdatenverarbeitung, Erstellen von Individualsoftware, Anpassen von Standardsoftware, Liefern von Standardsoftware, sonstige Leistungen). Sofern an anderer Stelle, insbesondere in Verträgen von „Dienstleistungsbedingungen“ die Rede ist, sind, sofern es keine eigenständigen Dienst¬lei¬stungs¬bedin-gungen gibt, auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeint.
1. Definitionen
Gunnar Beushausen, der diese AGB stellt, wird im Folgenden auch bezeichnet als Verwender und Auftrag¬nehmer; die andere Partei auch als Kunde und Auftraggeber. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Vertrag selbst bzw. dessen Anlagen, wie z. B. einem Erstellungsschein.
2. Geltungsbereich
2.1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von Gunnar Beushausen und Rechtsnachfolgern im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inan¬spruch¬nahme der Leistungen von Gunnar Beushausen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.
2.2. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Kunden auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Kunden und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt. Der Kunde steht Gunnar Beushausen dafür ein, ggf. erforderliche Mithilfehandlungen hierfür auf eigene Kosten und Gefahr vorzunehmen.
2.3. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Angestellten oder sonst wie Unterbeauftragten von Gunnar Beushausen sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.4. Gunnar Beushausen ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Benut-zungs¬bedingungen, Preislisten usw. zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Einkaufs- oder Bezugs¬preise oder sonstige preisbildende Faktoren erheblich zu Lasten von Gunnar Beushausen verändern. 2.5. Im Falle von Ziff. 2.4 hat der nicht-gewerbliche Kunde das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Bis zu seinem Ende wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. Macht er von seinem Recht keinen Gebrauch, so gelten die Änderungen spätestens dann als akzeptiert, wenn der Kunde die Leistungen von Gunnar Beushausen seit Kenntnis der Änderungen über 3 (drei) Abrech¬nungs-zeiträume oder 3 (drei) Monate hinweg in Anspruch nimmt.
2.6. Der gewerbliche Kunde (d.h. der Nicht-„Verbraucher“ i.S.d. Gesetze) kann innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, den Änderungen widersprechen. Widerspricht der gewerbliche Kunde nicht innerhalb dieser Frist, so werden die Änderungen wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der gewerbliche Kunde fristgemäß, so kann Gunnar Beushausen abweichend von Ziff. 3.2 mit einer Frist von 2 (zwei) Wochen kündigen. Kündigt Gunnar Beushausen nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
2.7. Widerspruch und Kündigung bedürfen der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim jeweiligen Erklärungsempfänger.
2.8. Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von Gunnar Beushausen unter https://www.gunnar-beushausen.de/agb verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe im Sinne von Ziff. 2.4. anerkannt. Gunnar Beushausen wird den Kunden ergänzend per E-mail informieren, sofern der Kunde Gunnar Beushausen hierzu seine jeweils aktuelle E-mail-Adresse mitgeteilt hat.
3. Vertragsdauer, Kündigung
3.1. Sofern es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt, die eine fortlaufende Leistungserbringung beinhalten, kann ein das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien zum nächsten Quartal gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss bei Gunnar Beushausen mindestens 2 (zwei) Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
3.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang bei Gunnar Beushausen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4. Angebote, Preise
4.1. Die Angebote von Gunnar Beushausen sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung durch Gunnar Beushausen zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung wirksam.
4.2. Die Preise für die Leistungen von Gunnar Beushausen bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren, sowie auch die gesetzliche Umsatzsteuer nach den jeweils aktuellen Sätzen werden zusätzlich berechnet. Ziff. 2.1. gilt entsprechend. Für Änderungen der Preislisten gelten Ziff. 2.4. und 2.8. entsprechend.
5. Leistungsumfang
5.1. Beschaffenheit und Umfang der Leistungen von Gunnar Beushausen ergeben sich aus den ge-sondert zu vereinbarenden Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind. Leistungsdaten in Angeboten sowie die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn Gunnar Beushausen sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Ziff. 2.1. gilt für die Leistungsbeschreibungen entsprechend. Gunnar Beushausen stellt seine allgemeinen Leistungsbeschreibungen online im Internet auf seinen Seiten unter https://www.gunnar-beushausen.de zur Verfügung. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten Ziff. 2.4 und 2.8. entsprechend.
5.2. Gunnar Beushausen ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen/dem Vertrag und den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch Gunnar Beushausen findet nur im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Umfang statt, im Übrigen ist der Kunde hierfür selbst verantwortlich und erklärt mit Auftragserteilung, dass die Daten den vorstehenden Anforderungen genügen. Datenträger jeder Art wie Papier, CDs usw. werden Eigentum von Gunnar Beushausen.
5.3. Gunnar Beushausen bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte an, soweit nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart wird. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartung und Reparaturen werden frühestmöglich angekündigt. Störungen werden schnellstmöglich beseitigt. Die gesamte Leis-tungs¬erbringung erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Gunnar Beushausen.
5.4. Bedient sich Gunnar Beushausen Dritter zur Leistungserbringung, so kommt zwischen den Dritten und den Kunden kein Vertrag zustande.
5.5. Soweit Gunnar Beushausen entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. Ziff. 2.4. gilt entsprechend.
6. Leistungsfristen, Termine
6.1. Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine ergeben sich aus der Auftrags-bestätigung; sie sind unverbindlich, solange Gunnar Beushausen sie nicht schriftlich bestätigt hat. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen und gesonderten Vereinbarung. Die ange¬gebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an den ersten Transporteur.
6.2. Soweit Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden (Änderungswünsche, verspätete Lieferung von beizustellenden Daten etc.), verschieben sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung von Aufträgen, bei denen derartige Ver¬zöge¬rungen eintreten, besteht nicht.
6.3. Dem Kunden ist bekannt, dass Gunnar Beushausen in den Fällen, in denen der Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen oder aus anderen Gründen auf umgehender Bearbeitung besteht, wegen der besonderen Eilbedürftigkeit einerseits nicht mehr die üblichen Qualitätskontrollen durch¬führt und dementsprechend nicht für Qualitätsbeanstandungen haftet, andererseits aber auch kein gesondertes Entgelt oder Aufpreis verlangt
6.3.1 Für Arbeiten außerhalb der normalen Bürozeiten (Montag-Freitag 9-18 Uhr) wird dem Kunden ein Aufpreis von 25% auf den aktuell gültigen Stundensatz berechnet. An gesetzlichen Feiertagen beträgt der Aufpreis 50% auf den aktuellen Stundensatz.
6.4.Soweit höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, nicht zu vertretendes Unvermögen in der Sphäre von Gunnar Beushausen eintreten, verschieben sich die Liefer- bzw. Leistungstermine.
6.5 Sofern Gunnar Beushausen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu ver-treten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede voll¬endete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug be¬trof-fenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von Gunnar Beushausen beruht.
7. Lieferung/Abnahme, Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.2. Gunnar Beushausen informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Gunnar Beushausen binnen 7 Kalendertagen nach Zurverfügung-stellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel.
7.3. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von Gunnar Beushausen erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme gilt als Abnahme. Bei einmaligen Leistungen gilt die unbemängelte Inanspruch¬nahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung.
7.4. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Verstreichen der in Ziff. 7.1. genannten Frist.
7.5. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nach dreimaligem Fehlschlagen die Herabsetzung der entsprechenden Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
7.6. Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, für die die von der Gewährleistung betroffene Leistung charakteristisch ist. Soweit danach zulässig, ist die Gewähr-leistungsfrist auf 3 (drei) Monate beschränkt.
7.7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Gunnar Beushausen.
8. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
8.1. Alle Leistungen, die von Gunnar Beushausen vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.
8.2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Rechnungslegung durch Gunnar Beushausen, Gunnar Beushausen steht aber das Recht zu, zu verlangen, dass eine Einzugs¬er¬mäch¬tigung durch den Kunden erteilt und Vorauszahlungen geleistet werden. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu von Gunnar Beushausen frei zu bestimmenden bzw. den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die Gunnar Beushausen dem Kunden mitteilt (Abrechnungs-zeit¬raum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung durch Gunnar Beushausen, bei größeren Projekten darf Gunnar Beushausen Abschlagsrechnungen in 20-Prozent-Schritten legen; wie der Leistungsfortschritt gemessen wird, ergibt sich aus den vertraglichen Leistungsbestimmungen/Pflichtenheften und wird ansonsten von Gunnar Beushausen nach billigem Ermessen bestimmt. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. (zweiten) Tage nach Absendung bei Gunnar Beushausen, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.
8.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Gunnar Beushausen über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Last¬schrift-verfahren mit Gutschrift auf einem Konto von Gunnar Beushausen.
8.4. Gunnar Beushausen ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu ver-rechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen; entgegenstehende Tilgungsbestim¬mungen gelten als nicht erfolgt, es sei denn sie sind ausdrücklich schriftlich durch Gunnar Beushausen bestätigt. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Gunnar Beushausen berechtigt, die Zahlungen zu-nächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
8.5. Werden Gunnar Beushausen Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stel-len, so ist Gunnar Beushausen berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Voraus-zahlungen bis zur Höhe der Restforderungen und Sicherheitsleistungen (ggf. in übersteigender Höhe, sofern Gunnar Beushausen vom Kunden zu vertretende weitere Inanspruchnahmen /Ausfälle drohen) zu verlangen.
8.6. Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug über mindestens 2 (zwei) Abrech¬nungs¬zeit¬räume ist Gunnar Beushausen berechtigt, bestehende Verträge außerordentlich zu kündigen und die Forderungen/Restforderungen sofort fällig zu stellen. Ebenso ist Gunnar Beushausen berechtigt, ab Zahlungsverzug des Kunden Zinsen von 5% (fünf Prozent)-Punkten über dem Basiszins der Euro-päischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass Gunnar Beushausen eine höhere Zinslast nach-weist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche von Gunnar Beushausen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ans-prüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.
10. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
101. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von Gunnar Beushausen sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden. Soweit Gunnar Beushausen eine Benutzerordnung für seine Dienstleistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Jegliche Nutzung zu gesetzes-widrigen Zwecken, seien sie straf-, öffentlich- oder zivilrechtlicher Natur, ist untersagt.
10.2. Der Kunde hat Gunnar Beushausen auch unverzüglich über Veränderungen der bei Vertrags-schluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von Gunnar Beushausen, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des § 613a BGB auf Seiten des Kunden ist Gunnar Beushausen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
10.3. Die Nutzung der Dienstleistungen von Gunnar Beushausen durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.
10.4. Erkennbare Mängel und Schäden sind Gunnar Beushausen unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat Gunnar Beushausen die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind Gunnar Beushausen alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.
10.5. Soweit der Kunde gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgrund der Leistungen von Gunnar Beushausen selbst Telekommunikationsnetze betreibt, hat er die entsprechenden Geneh¬migungen einzuholen.
10.6. Verstößt der Kunde gegen die Pflichten oder Obliegenheiten nach Ziff. 10.1 und 10.3, so ist Gunnar Beushausen zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. In den übrigen Fällen ist Gunnar Beushausen nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.
11. Geheimhaltung, Datenschutz
11.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle Gunnar Beushausen überlas-senen Informationen als vertraulich. Der Kunde wird hiermit belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und ggf. an von Gunnar Beushausen in die Leistungserbringung einge-schal¬tete Dritte, die denselben Qualitäts- und Datenschutzstandards unterworfen sind wie Gunnar Beushausen selbst, weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt der Kunde diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Daten¬schutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung durch Gunnar Beushausen ein.
11.2. Gunnar Beushausen steht dafür ein, dass alle Personen, die sich bei Gunnar Beushausen oder seinen Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form befassen, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrecht¬lichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich aufgrund der Dienstleistungen von Gunnar Beushausen keine für ihn nicht bestimmte Daten beschaffen.
12. Urheber- und Leistungsschutzrechte
12.1. Der Kunde/Auftraggeber überträgt Gunnar Beushausen soweit für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich, die Nutzungsrechte an den vom Kunden/Auftraggeber gelieferten Daten.
12.2. Der Auftraggeber versichert, die für die Erstellung des Vertragsgegenstands erforderlichen Ver-wertungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu besitzen und, dass durch den Vertrag Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die auf den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages zu übertragenden Rechte
a) nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind;
b) Dritte nicht mit deren Ausübung beauftragt wurden;
c) bei Vertragsabschluß keine anderweitigen Verpflichtungen bestehen, die die von ihm zu
erbringenden Leistungen behindern könnten.
12.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Übertragung aller Lizenzrechte befugt ist, die zu Hers-tellung des Vertragsgegenstands und dessen späterer Nutzung durch den Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm des Vertragsgegenstands gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, derzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen, falls über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder in Verzug gerät oder falls sonstige auflösende Bedin¬gungen für den eigenen Rechtserwerb des Auftraggebers erfüllt sind. Der Auftraggeber versichert ferner, dass ihm auch nichts darüber bekannt geworden ist, dass ein Dritter, von dem er seine Rechte herleitet, für seinen Rechtserwerb entsprechende auflösende Bedingungen mit seinen etwaigen Vormännern vereinbart hat, denenzufolge der Auftraggeber die von ihm auf den Auftragnehmer zu übertragenden Rechte ohne sein Zutun verlieren könnte.
12.4. Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber den Auftragnehmer und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte vom Auftragnehmer her¬leiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung vollständig und unbedingt freistellen. Soweit Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unver¬züglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber erklärt sich darüber hinaus schon jetzt verbindlich und unwiderruflich bereit, an einem möglichen Prozess, den ein Dritter gegen den Auftragnehmer anstren¬gen könnte, als Haupt- oder Nebenintervenient oder Streitgenosse im Sinne der § 64 ff. ZPO (Zivil¬prozessordnung) teilzunehmen. Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, seine Rechte im Rahmen des Vertrages selbst zu vertreten und zu verteidigen. Einen ohne Zustimmung des Auftraggebers abge¬schlossenen Vergleich muss dieser aber nur insoweit gegen sich gelten lassen, als die durch den Vergleich berücksichtigten Ansprüche Dritter nachweislich begründet waren.
13. Liefer- und Leistungsverzögerungen
13.1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von Gunnar Beushausen liegen und die Leistung wesentlich erschwe-ren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn Sie bei Dritten nach Ziff. 5.4. eintreten, hat Gunnar Beushausen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Gunnar Beushausen, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer ange-messenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
13.2. Dauert eine erhebliche Behinderung, die von Gunnar Beushausen zu vertreten ist, länger als 2 (zwei) Wochen, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der 3. (dritten) Woche angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die Nutzung der Dienstleistungen insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Dienstleistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Dienstleistungen vollständig unmöglich wird.
14. Haftung von Gunnar Beushausen
14.1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Gunnar Beushausen als auch gegen-über Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Gunnar Beushausen ausgeschlossen. Gunnar Beushausen wie auch seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt.
14.2. Die Haftung von Gunnar Beushausen ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
14.3. Ist der Kunde selbst Kaufmann, so gilt die Beschränkung gemäß Ziff. 14.1. auch in Fällen grob fahrlässigen Verhaltens.
14.4. Die Haftung von Gunnar Beushausen für Vermögensschäden des Kunden ist auf 12.500,- EUR begrenzt.
14.5. Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Zulieferter etc.) ein, so haftet Gunnar Beushausen nur in dem Umfang, in dem der Dritte Gunnar Beushausen gegenüber haftet.
14.6. In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung von Gunnar Beushausen auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat.
14.7. Soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag ist, ist die Haftung für zugesicherte Eigenschaften nicht beschränkt.
14.8. Gunnar Beushausen haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet Gunnar Beushausen dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiter-verarbeitet.
15. Haftung des Kunden/Auftraggebers
15.1. Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten zu besitzen und, dass durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungs- und Rechte Dritter nach dem Bundes-datenschutzgesetz oder anderen Datenschutzgesetzen nicht verletzt werden.
15.2. Der Kunde versichert im Übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zu Her-stellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von Gunnar Beushausen erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Verein¬barung getroffen ist und wird, der zufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.
15.3. Der Kunde haftet für alle Schäden, die Gunnar Beushausen und seinen Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von Gunnar Beushausen durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertrags-erfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.
15.4. Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von Gunnar Beushausen und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrige/n Inanspruchnahme einer Dienstleistung von Gunnar Beushausen entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
15.5. Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde Gunnar Beushausen und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von Gunnar Beushausen herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen ange¬mes-se¬nen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen Gunnar Beushausen Ansprüche geltend machen, ist Gunnar Beushausen verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
16. Verjährung/Verwirkung
Eine Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag ist spätestens zwei Jahre nach Vertragschluss ausgeschlossen. § 201 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend.
17. Zugang von Erklärungen
17.1. Eine Erklärung, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Gunnar Beushausen - Montags bis Freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr - bei diesem eingeht, gilt erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten als zugegangen.
17.2. Erklärungen des Kunden werden erst wirksam, wenn ihr Zugang von Gunnar Beushausen schriftlich bestätigt worden ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn ein Fall des § 24 AGBG vorliegt, der Kunde also Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
18. Schlussbestimmung
18.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Gunnar Beushausen (z.Z.: Lüneburg).
18.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss insbesondere des UN-Kaufrechts, des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes (EAG) ist ausgeschlossen. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.
18.3. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
18.4. Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist Ge-richts¬stand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz von Gunnar Beushausen (z.Z.: Lüneburg). Im Übrigen wird der Kunde eine örtliche Unzuständigkeit des Amts- bzw. Landgerichts Lüneburg nicht rügen. Gunnar Beushausen ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichts-stand zu klagen.
18.5. Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, für die diese AGB gleichermaßen gelten, ohne dass die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt.
II. Spezifische Leistungen
1. Beratungsleistungen
1.1 Von Gunnar Beushausen durchgeführte Beratungen sind grundsätzlich honorarpflichtig. Urheber-nutzungs- und Eigentumsrechte an den von Gunnar Beushausen vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Gunnar Beushausen.
2. Auftrags-Datenverarbeitung
2.1 Werden Adressbänder oder -listen oder sonstige Datenbestände nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag des Kunden EDV-mäßig bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adressbandes mit dem Originalband bekanntwerdenden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden.
2.2 Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltend¬machung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.
2.3 Haftung
2.3.1 Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen Gunnar Beushausen bzw. dessen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden, soweit möglich, kostenlos nachgebessert. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist die Haftung auch hier bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit Gunnar Beushausen bzw. dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Falle ist Gunnar Beushausen die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.
2.3.2 Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrunde - soweit diese in den vorlie-genden Bedingungen nicht geregelt sind -, haftet Gunnar Beushausen stets nur, soweit Gunnar Beus-hausen bzw. dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
3. Standardsoftware
3.1 Gunnar Beushausen gewährt dem Kunden ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an der jeweils vertrags¬gegenständlichen Standard-Software und der zugehörigen Programm-Dokumentation. Dieses umfasst das Recht, die Standard-Software je erworbener Lizenz auf je einer Daten¬verarbei¬tungs¬einheit zur Zeit so zu installieren, dass zur selben Zeit je Lizenz ein Nutzer die Software nutzen kann; je erworbener Lizenz darf eine Sicherungskopie gefertigt werden. Hierbei dürfen keinerlei Ver¬ände¬rungen an der Standard-Software vorgenommen werden, insbesondere dürfen Urhebervermerke, Lizenzdatei oder Seriennummer nicht entfernt oder verändert werden; dieses gilt auch für jede Form von Auswertungen/Ausdrucken mit der Software, die insoweit nicht retuschiert werden dürfen. Ganz oder teilweise Dekompilierung ist unzulässig.
3.2. Die Lizenzgebühren sind festgelegt als Einmalgebühr. Entgelte für Support/Wartung sind gesondert zu entrichten (siehe unten Ziff. 3.5.)
3.3. Der Lizenznehmer ist nicht verpflichtet, Updates zu beziehen; bei Standard-Software besteht auch kein Anspruch des Kunden, dass Updates oder Support zur Verfügung stehen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Standard-Software nur unter den von Gunnar Beushausen in den Produktbeschrei¬bungen genannten Systembedingungen einwandfrei läuft.
3.4. Eine Weitergabe der Lizenz an einen Nachfolger ist nach folgendem Verfahren möglich: Der Kunde hat Gunnar Beushausen mitzuteilen, an wen und zu welchem Preis er die Lizenz veräußern will. Gunnar Beushausen wird dann mit dem Nachfolger einen Lizenzvertrag abschließen und diesem eine neue Lizenzdatei zur Verfügung stellen, sofern der Kunde 50 EURO oder die nach dem aktuellen Preisverzeichnis zu entrichtende Gebühr für eine Umschreibung der Lizenz nebst Erteilung einer neuen Lizenzdatei je weiter zu gebender Lizenz bezahlt hat; das eigentliche Entgelt hat der Nach¬folger dann an den Kunden zu entrichten. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann Gunnar Beushausen die Zustimmung zu einer Weitergabe der Lizenz versagen. Gunnar Beushausen kann dem Nachfolger ein Upgrade zur aktuellen Version gegen ein entsprechendes an Gunnar Beushausen zu zahlendes Entgelt anbieten, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
3.5. Soweit der Kunde Software-Pflege- oder –wartungsdienstleistungen, Bezug von Updates oder sonstige Unterstützungs-Dienstleistungen (im Folgenden zusammenfassend auch kurz als „Support“ bezeichnet) wünscht, soll hierüber ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Sofern dort nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt für diese Dienstleistungen das Folgende:
3.5.1. Beratung zu Funktionen und Installation der Standard-Software kann per Telefon/E-Mail oder Fax angefordert werden. Für Anfragen nach Beratung ist das Service-Formular zu verwenden und sind weitere Vorgaben zur Fehlerbearbeitung und Mitwirkungspflichten des Kunden zu beachten, jeweils abrufbar unter https://www.gunnar-beushausen.de , bei telefonischen Anfragen sind entsprechende Angaben mündlich zu machen. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass eine fachkundige Person bei ihm zur Verfügung steht, um nach den Anweisungen von Gunnar Beushausen die Software oder Hardware zu bedienen.
3.5.2. Diese Beratung steht im Rahmen des tatsächlich Möglichen Werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs spätestens am folgenden Werktag beantwortet.
3.5.3. Sofern nicht ein pauschales Support-Entgelt für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, kommt über jede einzelne Service-Anfrage ein einzelner Vertrag nach Maßgabe der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäfts- oder Dienstleistungsbedingungen zustande, wobei dem Kunden bekannt ist, dass diese öffentliche Bekannt¬gabe kein „öffentliches Erbieten“ im Sinne des § 663 BGB ist. Dies bedeutet: Es besteht weder eine Verpflichtung für Gunnar Beushausen, einen Auftrag auf dieser Basis anzunehmen noch die Ablehnung unverzüglich anzuzeigen, vielmehr gilt Schweigen als Ablehnung.
3.5.4. In keinem Fall erstrecken sich Software-Pflege- oder –wartungsdienstleistungen, Support, Bezug von Updates auf folgende Leistungen: Pflege-/Anpassungsleistungen, die verursacht werden
* durch einen Einsatz der Software unter anderen als den von Gunnar Beushausen gem. obiger Ziff. 3.3. Satz 2 angegebenen Einsatzbedingungen oder anderen als den bisherigen Einsatzbedingungen, unter denen ein reibungsloser Betrieb beim Kunden schon möglich war,
* durch Eingriffe des Kunden in Programmcode oder Software
* durch parallelen oder ergänzenden Betrieb anderer Software, die entweder nicht von Gunnar Beushausen geliefert wurde oder aber ausdrücklich vom Support ausgenommen wurde.
3.5.5. Sofern ein monatliches Entgelt für im Einzelnen spezifizierte Support-Leistungen vereinbart ist, kommt damit ein Support-Vertrag zustande, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergän-zend gelten.
4. Hosting
4.1 Gunnar Beushausen gewährleistet für die Infrastruktur seiner Server eine Netzwerkverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann Gunnar Beushausen den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.
Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsge-setzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verant-wortung zu überprüfen und zu erfüllen.
4.3 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzu-lässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung ist Gunnar Beushausen berechtigt den Zugriff zu sperren.